1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden und beschränken sich in dem Fall auf das jeweilige Geschäft. Sofern nicht anders vereinbart, liefern wir nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Vertragsinhalt
Inhalt des Vertrages ist die Vermietung, Wartung und Kontrolle von Materialien zur Verkehrssicherung auf öffentlichen Wegen, Plätzen, Brücken oder sonstiger Flächen. Die Art der Mietgegenstände wird auf dem Lieferschein oder der Auftragsbestätigung detailliert beschrieben.
3. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung kann mündlich erfolgen. Die Ausgabebestätigung der Mietgegenstände und die Übergabe eines Protokolls legen den Inhalt des Vertrages für alle Vertragspartner verbindlich fest. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Bestätigungen von Lieferterminen, Mängelanerkenntnisse, Absprachen von Skonti und Rabatten und ähnliche Erklärungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Schriftform abgegeben wurden.
4. Vertragsdauer
Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit der Ausgabe und endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände. Eine ausdrückliche Kündigung ist nicht erforderlich.
5. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktrittsrecht bleibt uns vorbehalten, wenn die Ausführung aus nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist oder wesentlich erschwert wird. Eine wesentliche Erschwernis liegt vor, wenn der Vertrag nur durch unverhältnismäßig hohen Aufwand erfüllt werden kann. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
6. Lieferzeiten
Lieferzeiten werden bei Auftragserteilung vereinbart. Dabei ist zu beachten, dass die Verkehrszeichen bei Halteverbotszonen in der Regel mindestens 4 Werktage vor Wirksamkeit der polizeilichen Genehmigung aufgestellt werden müssen, um die Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.
7. Leistungsnachweis
Die Leistung wird nach Erbringung durch Übermittlung eines Protokolls nachgewiesen.
8. Preise
Alle Preise gelten grundsätzlich ab Ausgabestelle. Entstandene Kosten für Auf- und Abbau von Baustellensicherungen werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt. Bei vereinbarten Festpreisen gelten jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Auslagen werden weiterberechnet. Ausgabe- und Rückgabetag gelten jeweils als voller Miettag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
9. Baustellenkontrolle
Die Kontrolle der Funktionstüchtigkeit und die Wartung der eingerichteten Verkehrssicherungen durch uns erfolgen nur auf ausdrücklichen Auftrag des Mieters und werden für den Raum Hamburg durch eine Aufwandspauschale berechnet. Außerhalb Hamburgs wird laut der gültigen Preisliste abgerechnet.
10. Verkehrssicherheit
Wir übernehmen die Haftung für die Verkehrssicherheit nur für die von unserem Personal eingerichteten Baustellenabsicherungen. Jedwede Änderung ist uns unverzüglich anzuzeigen, die Haftung überträgt sich in diesem Fall auf den Mieter.
11. Haftung bei Diebstahl / Beschädigung
Für Diebstahl und / oder Beschädigungen der Mietgegenstände ist ausschließlich der Mieter haftbar. Wir haften nur bei nachweislich grob fahrlässigen Vertragsverstößen. Die Höhe der Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.
12. Zahlung
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – ohne Abzug fällig und sofort zu bezahlen. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den Betrag verfügen können.
13. Eigentumsvorbehalt
Die dem Mieter überlassenen Mietgegenstände sind und bleiben unser Eigentum.
14. Datenerfassung
Kundendaten werden von uns zur Anfragen- und Auftragsbearbeitung sowie zur Kundenpflege bearbeitet und gespeichert. Andere Unternehmen, die z.B. zur Pflege unserer Systeme herangezogen werden, erhalten Zugriff auf Kundendaten nur im zulässigen Rahmen des BDSG und nur insoweit, wie es zur Ausführung der zu erbringenden Leistung notwendig ist.
Wir sind darüber hinaus berechtigt, Kundendaten zum Zwecke der Kreditprüfung mit Kreditauskunftsfirmen sowie mit der Schufa auszutauschen.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Mieter und uns und/oder einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und uns unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg.
Für die Einrichtung der Baustellen im Straßenverkehr gilt die neueste Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
16. Haftung für Links
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